Mi. Apr 24th, 2024

Essener Bündnis für bezahlbaren Wohnraum

Im November gründete sich das Essener Bündnis für bezahlbaren Wohnraum. Am 10. November 2018 fand die Auftaktveranstaltung statt. Die nachfolgenden Thesen, hier frei wiedergegeben, wurden dort vorgestellt. Alle Menschen, die mitdiskutieren möchten, wie eine gute Wohnungs- und Mietenpolitik in unserer Stadt aussehen soll, sind herzlich dazu eingeladen.

Bezahlbarer Wohnraum – überall!

Essen braucht bezahlbaren Wohnraum. Zwar ist die Zahl der beantragten, gebauten und genehmigten Wohnungen gestiegen, doch wird damit der Wohnungsmarkt nicht so entlastet, dass Menschen mit geringen Einkommen davon profitieren. Die allermeisten neu geschaffenen Wohnungen liegen am oberen Rand des Miet- und Preisspektrums. Essen braucht dringend eine Quote für mietpreisgebundenen Wohnraum (Sozialquote), die bei mindestens 30 Prozent, besser bei 50 Prozent je Bauvorhaben liegt.

Bezahlbare Wohnungen sind sehr ungleich über die Stadt verteilt. Die Sozialquoten müssen also in jenen Stadtteilen höher liegen, die sich über die hohen Preise und Mieten von anderen Stadtteilen abschotten. Grundsätzlich sollen Mietkosten nicht höher als 30 Prozent des verfügbaren Einkommens der Haushalte ausmachen. In Essen wird diese Grenze in vielen Quartieren überschritten – ein Indiz für die soziale Spaltung der Stadt.

Keine Mieterhöhung nach Modernisierung

Insbesondere die großen Wohnungsunternehmen setzen über Modernisierungsmaßnahmen dauerhafte Mieterhöhungen durch. Mieterhöhungen nach § 559 BGB sind sachlich unangemessen und gehören abgeschafft. Alternativen sind möglich, z.B. über die Abbildung im örtlichen Mietspiegel. Auch wäre die Höhe des tatsächlich eingesparten Energieverbrauchs als obere Grenze einer Mieterhöhung denkbar.

Die Wohnungsunternehmen sollen bei jeder Modernisierung nachweisen, welche Maßnahme wieviel Geld gekostet hat, welche Fördermittel verwandt wurden und wie hoch der Instandhaltungsabzug jeder Einzelmaßnahme ist. Eine Instandhaltung ist der Modernisierung vorzuziehen. Ein Mittel zum Erhalt bestehenden bezahlbaren Wohnraums wäre eine Erhaltungssatzung, insbesondere für den Milieuschutz. Die Stadt Essen benötigt ein stadtweites Handlungskonzept Wohnen.

Für gemeinnützigen Wohnungsbau

Wir fordern die Einführung einer neuen Wohnungsgemeinnützigkeit als zentrales Instrument für den effizienten und nachhaltigen Einsatz öffentlicher Mittel. Die soziale Verpflichtung der kommunalen Wohnungsbaugesellschaft Allbau muss gestärkt werden. Deren Gewinne dürfen dem System nicht länger entzogen werden, um den kommunalen Haushalt mitzufinanzieren. Die Mittel müssen dazu genutzt werden, den dringend benötigten bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

Um die Zahl mietpreisgebundener Wohnungen zu erhöhen, muss zu den alten Bindungsfristen zurückgekehrt werden. Eigentümer dürfen ihre mit öffentlichen Fördermitteln gebauten Wohnungen erst nach mindestens 30 statt bisher 15 Jahren am Markt platzieren können. Es soll auch nicht länger möglich sein, sich aus einer Bindung freizukaufen.

Mietermitbestimmung

Grundsätzlich sollten die Mieterinnen und Mieter bei Fragen und Entscheidungen, die ihre Wohnungen und Häuser oder das Wohnumfeld betreffen, so rechtzeitig und ernsthaft eingebunden werden, dass von einer echten Mietermitbestimmung gesprochen werden kann. Alle Maßnahmen, die auf kommunaler, Landes- und Bundesebene dafür erforderlich sind, sind zügig vorzubereiten und umzusetzen.

Boden gehört allen!

Die Schaffung von preisgünstigen Wohnungen scheitert nicht nur an den Kosten des Bauens, sondern an den Grundstückskosten. Durch die Verknappung entwicklungsfähiger Flächen kommt es zu erheblichen Preisauftrieben, die letztlich auf die Mieten durchschlagen. Essen braucht eine „soziale Bodenpolitik“, die die begrenzte und nicht vermehrungsfähige Ressource „Boden“ gegen Spekulation schützt. Bauland oder potenzielles Bauland soll nicht zu Spekulationszwecken einer Überbauung entzogen werden können. Einer Bebauung öffentlicher Grundstücke durch die öffentliche Hand ist Vorrang zu gewähren.

Leerstand sanktionieren

In Essen werden leerstehende Gebäude nicht erfasst. Doch mit einem Leerstandskataster ließe sich eine Politik der Immobilienaktivierung unter Vermeidung von spekulativem Leerstand begründen. Es soll zur Pflicht von Wohnungseigentümern werden, leer fallende Wohnungen zu melden. Struktureller Leerstand ist begründungspflichtig und grundsätzlich sanktionierungsfähig. Die Politik hat bisher abgelehnt, eine Zweckentfremdungsverordnung zu erlassen. Sie gäbe der Stadt Mittel an die Hand, gegen unnötigen und zu langen Leerstand vorzugehen. Maßnahmen gegen gewerbliche Kurzvermietungen sind möglich.

Frei- und Grünflächen erhalten

Neuen Wohnraum zu schaffen, darf nicht zu Lasten von Frei- und Grünflächen geschehen. Zusätzlicher Wohnraum soll vorrangig innerhalb der bestehenden Bebauung geschaffen werden. Hierdurch können auch Bau-, Erschließungs- und Betriebskosten verringert und die Infrastruktur effizienter genutzt werden. Baulücken im Bestand sind zu schließen, dafür muss ein Baulückenkataster aufgebaut werden. Bestandsgebäude können aufgestockt werden, wo es Gebäude und Lagebedingungen erlauben. Aufgrund des damit einhergehenden Eingriffs in die Lebensräume der Menschen, ist die Nachverdichtung zwingend an das Beteiligungsrecht der Betroffenen gebunden und hat behutsam zu geschehen.

Wohnungsaufsicht muss Täter bekämpfen!

Nach Einführung des Wohnungsaufsichtsgesetzes NRW in der letz­ten Legislaturperiode machte die Stadt Essen vor allem durch die Räumung angeblich unbewohnbarer oder vernachlässigter Häuser von sich reden. Jedoch sind die Menschen, die darin unter oft menschenunwürdigen Bedingungen hausen müssen, Opfer und dürfen nicht zu Tätern gemacht werden. Eine starke Wohnungsaufsicht zieht die säumigen Eigentümer zur Verantwortung. Ist das nicht möglich, muss auch das Mittel der Enteignung wirksam Anwendung finden. Den Grundsätzen des Rechts auf Wohnen und auf Unversehrtheit ist Geltung zu verschaffen.

Im Essener Bündnis für bezahlbaren Wohnraum arbeiten Menschen aus verschiedenen Organisationen zusammen: DGB und Einzelgewerkschaften, Essener Mietergemeinschaft, Sozialverbände wie AWO und dem Paritätischen. Kontakt: „bezahlbarer.wohnraum.in.essen@gmail.com“.

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