Do. Apr 25th, 2024

Steag: Einstieg in den Ausstieg

Die Ratsfraktion DIE LINKE unterstützt den Einstieg in den Ausstieg aus der Steag. Sie hatte bereits vor einem Jahr den Antrag gestellt, den Ausstieg als Anteilseigner der Steag zu prüfen. Denn die Erfahrungen mit der Steag haben gezeigt, dass international agierende Konzerne nicht zur Daseinsvorsorge der Kommunen passen und gehören. Seit 2010 ist die Steag zu 100 Prozent in kommunalem Eigentum von insgesamt sechs Städten. 

Die zum Teil hohen Erwartungen, die der Essener Rat und auch DIE LINKE hatten, sind nicht in Erfüllung gegangen. Die Ratsfraktion DIE LINKE hatte 2010 dem Ankauf von 15 Prozent der Steag-Anteile zugestimmt, damit sich die Steag unter kommunalem Einfluss als Energieversorger regional und ökologisch neu aufstellt. Stattdessen hat sie das Auslandsgeschäft ausgedehnt, für den ökologischen Umbau zu wenig Anreize gesetzt und Teile des Fernwärmegeschäftes im Ruhrgebiet aufgegeben. Darüber hinaus ist die Steag schon vor Jahren wirtschaftlich ins Trudeln geraten und setzt auf riskante Auslandsgeschäfte, um weiter wettbewerbsfähig zu sein. 

Von einer kommunalen Einflussnahme auf die strategischen Entscheidungen der Steag durch die kommunalen Eigner kann nicht ansatzweise die Rede sein. Selbst minimalste demokratische Einflussnahme verweigert die Steag. So wurde ein kommunaler Beirat bei der Steag nie eingerichtet – trotz entsprechender Beschlüsse in den Stadträten der beteiligten Städte.

Die Steag ist hoch verschuldet, z.T. laufen die Kreditverträge jetzt aus. Um hier günstige Kreditkonditionen für die neuen Verträge zu bekommen, sind die beteiligten Städte jetzt gefordert, Geld zur Verfügung zu stellen bzw. Bürgschaften zu übernehmen. Der Stadtrat in Essen hat sich für die Übernahme einer Bürgschaft von bis zu 20 Millionen Euro entschieden, um die auslaufende Finanzierung absichern. Damit steigt natürlich auch das finanzielle Risiko für die Stadt Essen, die für die Geschäfte eines Konzerns geradestehen muss, auf den sie weiterhin kaum Einfluss hat. Deshalb ist ein Verkauf der städtischen Anteile nur folgerichtig.

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