Hartz 4 Miete in Essen
Mögliche bis sehr wahrscheinliche Neuigkeiten für Sozialleistungsberechtigte sind zu vermelden. Rechtsanwalt Carsten Dams, Fachanwalt für Sozialrecht, Parteigenosse und einer der Anwälte, die in unserem Projekt „Die Linke hilft“ mit ihrer ehrenamtlichen Beratung genannt werden, weiß Erfreuliches zu berichten:
Änderungen, die der Deutsche Mieterbund am 14.12.20 bekannt gegeben hat, nämlich der neue Betriebskostenspiegel NRW, sollen dazu führen, dass auch die Mietobergrenze für sozialleistungsberechtigte Haushalte in Essen steigt. Dams hierzu: „Ich habe das als Serviceleistung für die Stadt Essen schonmal ausgerechnet…“ Es stehe zu erwarten, dass bspw. die Grenze der Brutto-Kalt-Miete zum 1.1.21 für einen 1-Personen-Haushalt von 410,00 EUR auf 420,50 EUR steigen müsse. Eine vollständige Tabelle sei auf seiner Beratungsseite https://www.hartz4.ruhr/top-news/ einsehbar.
Am Ende reiche auch die anstehende Erhöhung nicht aus, um den Essener Wohnungsmarkt tatsächlich wahrheitsgemäß abzubilden: „Auch mit 420,50 EUR wird es schwer, außerhalb von Brennpunkten angemessenen Wohnraum zu finden.“ Gewähr können wir für die Ansichten des Anwalts nicht übernehmen. Interessant ist die Info allemal.
Angemessene Kosten der Unterkunft (KdU) | ||
Bruttokaltmiete | ||
Personen in Bedarfsgemeinschaft | ab dem 01.09.2020 | ab dem 01.01.2021 spätestens |
1 Person | 410,00 Euro | 420,50 Euro |
2 Personen | 516,75 Euro | 530,40 Euro |
3 Personen | 641,60 Euro | 658,40 Euro |
4 Personen | 773,30 Euro | 793,25 Euro |
5 Personen | 916,30 Euro | 939,40 Euro |
6 Personen | 1.006,80 Euro | 1032,00 Euro |
7 Personen | 1.090,70 Euro | 1118,00 Euro |
8 Personen | 1.156,40 Euro | 1185,80 Euro |
9 Personen | 1.192,50 Euro | 1224,00 Euro |
jede weitere Person | 79,50 Euro | 81,60 Euro |