Do. Mrz 28th, 2024

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich – wirklich?

Das wurde aus der Rassismusdebatte:

Was bisher geschah… Am 25. Mai des vergangenen Jahres wurde der Afroamerikaner George Floyd in Minneapolis (USA) von Polizisten getötet.

Der Vorfall wurde rasend schnell weltweit publik, weil sich dieser Akt auf offener Straße und vor den Augen von Passanten abspielte, die das ganze mit ihren Handys filmten. Der Polizist, Derek Chauvin, hatte sein Knie 8 Minuten und 46 Sekunden auf Floyds Hals gepresst, 2 Minuten 53 Sekunden davon war das Opfer bereits bewusstlos. Auf Floyds Hilferufe wurde nicht reagiert. Es folgte eine weltweite Welle der Empörung und Solidaritätsbekundungen, die in internationalen #blacklivesmatter-Protesten und Demonstrationen ihren Ausdruck fand. Wer bis dahin die Bewegung nicht kannte, wurde spätestens jetzt mit der Nase auf sie gestoßen. Derek Chauvin ist mittlerweile gegen eine Kaution von einer Million Dollar wieder freigelassen worden. Der Prozess gegen ihn soll im März 2021 beginnen. Im Hinblick auf die weltweiten Proteste sahen sich Medien und Politik auch in Deutschland dazu gezwungen, das Problem des strukturellen Rassismus – insbesondere innerhalb der Polizei – in ihre täglichen Debatten aufzunehmen.

Wie auch nach den Anschlägen von Halle am 09.10.2019 und Hanau am 19.02.2020 wurden einige Zeit jede Menge Schlagzeilen zu dem Thema produziert und Diskussionen losgetreten. Und nachdem Bundesinnenminister Seehofer eine Studie zu racial profiling absagte, reichten tausende Bürger:innen eine Petition an den deutschen Bundestag ein, damit eine entsprechende Studie dennoch durchgeführt werden sollte. Dann verstummte die Debatte im Grundrauschen der Corona-Berichterstattung.

Am 20.10.2020 wurde schließlich eine Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums veröffentlicht:

Es wird eine Studie geben, „die Entwicklung und Verbreitung diskriminierender Handlungen in der Zivilgesellschaft, in Wirtschaft und Unternehmen sowie öffentlichen Institutionen zu erforschen, die durch rassistische Einstellungen motiviert sind.“ Man lehne aber eine Studie, die sich explizit auf racial profiling bei der Polizei beziehe, weiter ab. Der Fokus der geforderten Studie wurde sogar in sein Gegenteil verkehrt. Es sollte nun eine Untersuchung beauftragt werden, die den Polizeialltag im Verhältnis zwischen Staat und Gesellschaft genauer analysiert, insbesondere Gewalt und Hass gegen Polizeibeamte.

Die freche Proposition der Studie mitgedacht: Erstens so zu tun, als ob es in Deutschland keine Berufsfreiheit gäbe. Niemand wird hier gezwungen Gendarm:in zu werden. Und wer eine Faszination an staatlich legitimierter Gewaltanwendung als Beruf besitzt, darf neben der Genugtuung bei Dienstantritt auch mit seinem gefährlichen Alltag rechnen. Zweitens stellt sich die Frage, wie aussagekräftig eine Studie über strukturellen Rassismus überhaupt sein kann, wenn alle Beteiligten wissen, dass eine solche Studie durchgeführt wird. Und darüber hinaus ist fast verdächtig, wie vehement man in der Politik darauf besteht, Polizisten seien gegenüber jedem Vorwurf rassistischen Verhaltens erhaben. Selbst ein Sebastian Fiedler, Vorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, empfindet Seehofers Begründung, racial profiling sei verboten und deswegen auch nicht existent, „als einigermaßen peinlich und unschlüssig“.

Doch es wurde noch peinlicher: Im Verlauf des Jahres 2020 wurde ein 30 Mitglieder starker rechtsextremer Chatroom der Essener Polizei durch einen Zufall entdeckt, dann tauchten etliche mit NSU 2.0 unterschriebene Drohschreiben an Prominente auf, die sich gegen Rechts engagierten und deren Adressen zuvor von Polizeicomputern abgerufen wurden. Und wieder versuchte man, die Taten als Einzelfälle zu verharmlosen, die nichts miteinander verbindet als die Verletzung der Dienstvorschriften. Dabei setzen sie einen Grad an Organisation voraus, auf den sich die sogenannten Einzelnen verlassen können: Stillschweigen nach Außen, aufeinander bezogene Aktionen, planmäßiges Vorgehen usw. – alles das, was man eben in Gänze eine Struktur nennen kann.

Der Maßnahmenkatalog

Am 25.11.2020 gab es Neuigkeiten seitens der Bundesregierung. Es wurde ein Maßnahmenkatalog des Kabinettsausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus veröffentlicht: eine Auflistung von 89 Maßnahmen, die im Laufe der kommenden 4 Jahre umgesetzt werden sollen. Er umfasst Maßnahmen zu Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus, Muslimfeindlichkeit, Anti-Schwarzen-Rassismus und alle anderen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit.

Der Katalog ist ressortübergreifend und lässt sich in Prävention, Bekämpfung, Förderung der Teilhabe und Opferunterstützung kategorisieren. Für das Maßnahmenpaket wurden 1 Mrd. Euro für 4 Jahre angesetzt.

Wer sich mit dem Katalog befasst, stellt jedoch schnell fest, dass er ein buntes Sammelsurium aus teilweise erfolgversprechenden Ansätzen (z.B. in der Bildung), Symptombekämpfung auf Gesetzesebene und vereinzelten kleinen Projekten ist. Für die Finanzierung dieser Projekte muss man sich bewerben – wobei nicht ersichtlich ist, nach welchen Kriterien dies geregelt wird. Die Listung der Maßnahmen folgt dazu keiner bestimmten Sachlogik oder Hierarchie und auch die Ressortzuordnung wirkt stellenweise unpassend bis pittoresk (Ministerium für Heimat!). Das Paket sieht die Einrichtung einer Rassismus-Hotline auf Bundesebene vor. Der dadurch zu erwartende Datenstrom soll für ein sogenanntes „Rassismusbarometer“ ausgewertet werden. Traurig ist, dass der Bekämpfung und Prävention von Antiziganismus nur wenige Maßnahmen zugesprochen wurden. Und diese beschränken sich hauptsächlich auf Monitorings und Evaluationen, also qualitätsmanagerischen Requisiten, die wie in der Wirtschaft lediglich eine weitere Ebene der Simulation erwünschter Fortschritte etablieren.    

Eine Ausweitung strafrechtlicher Grundlagen, Demokratieförder-Projekten und Kompetenzbildung im Internet ergänzen den Katalog. So sollen Social-Media-Kampagnen zur Aufklärung und Prävention gestartet werden und verstärkt die gegebene Vielfalt der Gesellschaft in Medien, Politik und Kultur abgebildet werden. Strafrechtlich sollen Regelungsvorschläge zur Strafbarkeit von Hetze im Netz und auch zur Verbesserung des Schutzes von Kommunalpolitikern und zivilgesellschaftlich Engagierten gemacht werden. Das Führen von Feindeslisten soll Strafbestand und das Gleichbehandlungsgesetz soll geändert werden: Wer z.B. bei der Wohnungssuche Diskriminierung erfährt, soll künftig 6 statt 2 Monate juristisch gegen sie vorgehen können.

Heikel ist eine Gesetzesänderung, die Bundesnachrichtendiensten eine rechtliche Grundlage für Quellentelekommunikations-Überwachung (Quellen-TKÜ) legen soll. Bei dieser Form der Überwachung können Nachrichten vom Gerät vor der Verschlüsselung abgefangen werden. Der Ausbau rechtlicher Grundlagen für Überwachungsoptionen, ist seit einigen Jahren eine oft angewandte Maßnahme zur Ermittlung verschiedenster Rechtsbrüche. Wann aber entsteht ein Verdachtsfall, der eine Quellen-TKÜ rechtfertigt? Und berührt ein Mehr an Überwachung auf der Ebene der Kriminalistik die Ursachen des Rassismus, die nun einmal gesellschaftlicher Natur sind? Wann hat erweiterte digitale Bespitzelung jemals zu größeren Erfolgschancen in der Verbrechensbekämpfung geführt?

Eine erfreuliche, längst überfällige Maßnahme ist die Neuformulierung des Artikels 3, Absatz 3 im Grundgesetz. Der Begriff „Rasse“ soll ersetzt werden. „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse (!), seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Wobei CDU/CSU sich im Sommer vergangenen Jahres noch gegen die Neuformulierung des Wortes Rasse aussprachen. Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion verortete diese Aktion als „Symbolpolitik“.

Wer über Rassismus spricht, der darf vom Kapitalismus nicht schweigen.

Man muss sich noch einmal klarmachen, dass die Mütter und Väter des Grundgesetzes mit dem Passus einen Bruch zum Rassenwahn des Dritten Reichs ausdrücken wollten. Und sicherlich wird man den Rassismus nicht durch eine sprachliche Regelung aus der Welt schaffen. Aber im Zuge einer Umformulierung des Artikels, die eine entsprechende Bekanntmachung mit sich brächte, wird man wieder und wieder darauf aufmerksam machen können, warum der Rassebegriff wissenschaftlich ungerechtfertigt ist. Auf den Menschen angewandt, ist er nur dazu gut, die Gruppe derjenigen zu spalten, die den Reichtum anderer durch (Lohn-)Arbeit schafft. Darin liegt die Gemeinsamkeit, die die Mehrheit der Menschen miteinander verbindet. Eine Gemeinsamkeit, die nicht durch Sortierung nach Aussehen, Herkunft, Alter, Geschlecht usw. aufzuheben ist – ganz gleich, wie sehr man sich auch innerhalb dieser Gruppe dazu berechtigt fühlt.

Doch weiter: Ein Signal des Katalogs ist, dass in den Projekten, Studien und Bildungskonzepten die Zivilgesellschaft mit eingebunden und bedeutender Bestandteil sein soll. Dies ist natürlich notwendig, um für Rassismus zu sensibilisieren und einen Wandel einzuleiten. Die gedankliche Arbeit, die darüber hinaus in den Katalog investiert wurde, ist dagegen einigermaßen schluderig. So soll „die Zusammenarbeit zwischen Sicherheitsbehörden, Justiz, staatlichen und zivilgesellschaftlichen Trägern sowie empirische Grundlagen“ gestärkt werden. Dieser Satz ist in vielerlei Hinsicht undurchsichtig oder ist ein Hinweis darauf, dass der Katalog bloßes Signal ist: Beruhigt euch, hier wird sich gekümmert.

Weil Rassismus da besonders gefährlich ist, wo er über tödliche Mittel (Waffen, Kontrolle der Kommunikationswege, Schlagkraft) verfügt, muss genau hingesehen werden, wer überhaupt über diese Mittel in ernstzunehmendem Umfang verfügt. In diesem Zusammenhang muss auch darüber diskutiert werden, wie in Deutschland eine unabhängige Stelle zur Untersuchung polizeilichen Rassismus eingerichtet werden kann, wie es in einzelnen anderen Ländern schon gang und gäbe ist.

Rassismusbekämpfung und – prävention sollte aber nicht nur ein 89 Maßnahmen langer Katalog bleiben. Es ist notwendig, sie als Aufgaben unserer Gesellschaft zu sehen – insbesondere der Teile, die der Rassismus spaltet. Der Forderung von Bundesfamilienministerin, Franziska Giffey (SPD), ein Demokratiefördergesetz zu entwickeln, das die dauerhafte Finanzierung sichern soll, stimmte der Kabinettausschuss nicht zu.

Dieser empfiehlt lediglich eine „Verbesserung der rechtlichen und haushälterischen Rahmenbedingungen“ für eine Förderung des Engagements für Demokratie. Hier sollte die Regierung aber ganz eindeutige Signale senden. Z.B. durch die Ernennung eine:r Rassismusbeauftragt:en, wie ursprünglich geplant war, aber verschoben wurde. Böse formuliert, könnte man an dieser Stelle fragen, ob Rassismusbekämpfung überhaupt zu den Staatszwecken gehört, wenn die Mittel so zögerlich – wenn überhaupt – bereitgestellt werden oder nur den Charakter eines Notverbands haben, während man für anderes durch kreditzauberische Tricks und Staatsmacht, Milliarden wie aus dem Nichts schöpft (Finanzkrise, Coronahilfen usw.).

Selbst dafür, dass erstmals ein Ausschuss zu Rassismusbekämpfung in Deutschland zusammenkam, ist der Katalog nur ein sehr bescheidener Anfang und es wird klar, dass jeder Schritt zur Überwindung des Rassismus erkämpft werden muss und uns nichts von oben geschenkt wird. Wir müssen also weiterhin von unten für Solidarität und Teilhabe der Benachteiligten eintreten. Die Stadt Essen mit ihren vielen Communities und interkulturellen Kontakten eignet sich mit Sicherheit für antirassistische Projekte – vielleicht auch mit den Mitteln des Katalogs, falls diese uns je erreichen, heißt das…

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